Stellenausschreibung
Bei der Stadt Dassel ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Stelle eines städtischen Arbeiters (m/w/d) mit dem Schwerpunkt Holzbearbeitung auf dem Bauhof der Stadt Dassel zu besetzen.
Die Eingruppierung richtet sich entsprechend der Qualifikation nach der Entgeltordnung zum TVöD (VKA). Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden und ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Zum Tätigkeitsbereich gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten in allen städtischen Gebäuden und Einrichtungen, insbesondere im Holzbereich
- Ausführung aller anderen Aufgaben, die auf dem Bauhof anfallen
- im Sommer Mitarbeit in den Grünanlagen, z. B. Mäharbeiten, Anlagenpflege, Baumschnitt
- im Winter Mitwirkung im Winterdienst mit Bereitschaftsdienst
Bitte bewerben Sie sich, wenn Sie über eine abgeschlossene Ausbildung in einem holzbearbeitenden Handwerk oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen.
Das Arbeitsgebiet erfordert neben einem offenen, freundlichen Auftreten, eine engagierte, zuverlässige, teamfähige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise. Der Besitz der Führerscheine der Klassen B, BE, C (oder Unterstufen) oder T ist gewünscht. Sofern die Fahrerlaubnis noch nicht erteilt wurde, wird die Bereitschaft zum kurzfristigen Erwerb vorausgesetzt.
Die Stadt Dassel ist im Sinne der beruflichen Gleichstellung bestrebt, den Anteil von Frauen und Männern in Bereichen zu erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagefähigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 03.02.2023 an die Stadt Dassel, Frau Schindler, Kirchplatz 2, 37586 Dassel oder per E-Mail an buergermeister@stadt-dassel.de. Bitte reichen Sie die schriftlichen Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Bewerbungsmappe ein. Die Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Eine Rücksendung erfolgt nur bei einem beigefügten, ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag.
Der Bürgermeister
I. V. gez. Fuchs