Bebauungsplan Nr. 16 „Sondergebiet Biogas Markoldendorf“ 1. Änderung
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB - Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Dassel am 12.10.2023 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
Der Planbereich der 1. Änderung befindet sich östlich der Ortslage Markoldendorfs nördlich der K 511 Holtenser Landstraße. und betrifft den gesamten Planbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes.