Änderungsverordnung zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Moore und Wälder im Hochsolling“ im Landkreises Northeim - Ersatzbekanntmachung gemäß § 11 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Die Änderungsverordnung zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Moore und Wälder im Hochsolling“ wurde vom Kreistag des Landkreises Northeim am 21.06.2024 beschlossen und im Amtsblatt für den Landkreis Northeim (Nr. 41 vom 17.07.2024) bekannt gemacht.
Da der Änderungsverordnung Detailkarten 1 und 2 im DIN-AO-Format beiliegen, ist zusätzlich zur Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Northeim auch eine Ersatzbekanntmachung gemäß § 11 Absatz 5 i.V.m. Absatz 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderlich.
Die Verordnung mit den dazugehörigen Karten liegt in der Zeit
vom 19.11.2024 bis 20.12.2024
bei der Stadt Dassel, Bauamt – Zimmer 12, Kirchplatz 2, 37586 Dassel
während der Dienststunden öffentlich aus.
Eine Einsichtnahme setzt eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 05564 20253 zur Vereinbarung eines Termins voraus.
Stadt Dassel, 15.11.2024
Der Bürgermeister