Bekanntmachung Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis der Stadt Dassel für die Wahl zum Deutschen Bundestag wird in der Zeit vom 03.02. bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro für wahlberechtigte Personen zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Das Bürgerbüro ist barrierefrei erreichbar. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von wahlberechtigten Personen, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Die vollständige Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis finden Sie hier: