Bebauungsplan Nr. 8 „Solarenergie Lüthorst“
Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Dassel am 04.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Solarenergie Lüthorst“ und Umweltbericht sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht.
Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Solarenergie Lüthorst“ befindet sich im Südwesten des Ortsteils Lüthorst, nördlich der schon bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA).
Er wird in der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Der Planbereich wurde bislang als Grünland genutzt und soll zum Großteil künftig für eine Erweiterung der Südlich des Planbereichs bestehenden PV-FFA genutzt werden. Zu diesem Zweck soll im Bebauungsplan Nr. 8 ein Sondergebiet Photovoltaik festgesetzt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 8 „Solarenergie Lüthorst“ wird in der Zeit
vom 12.02.2025 bis einschließlich 19.03.2025
gemäß § 3 (1) BauGB im Internet veröffentlicht und kann im Bauamt der Stadt Dassel, Kirchplatz 2, 37586 Dassel während der Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.00 - 13.00 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung / nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 05564 202 0)
von jedermann eingesehen werden.
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Dassel
http://www.stadt-dassel.de/magazin/magazin.php?menuid=375&topmenu=375 einsehbar.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Stadt Dassel in die Suchmaske ein.
Der Planentwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Dassel, den 30.01.2025
Bürgermeister