1. NACHTRAGS - HAUSHALTSSATZUNG 2019
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dassel für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Die nach §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Northeim am 10.07.2019 unter dem Aktenzeichen R2 15 22 01 erteilt worden.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom 22.07. bis einschließlich 30.07.2019 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Dassel, Kirchplatz 2, Zimmer 18, während der Dienststunden öffentlich aus.
Dassel, den 15.07.2019
gez. Volker Fuchs
Allgemeiner Vertreter