Antragstellung für die Entlastung für Haushalte mit Öl und Pellets ist in Niedersachsen seit dem 4. Mai 2023 möglich
Kundinnen und Kunden von nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (z.B. Öl, Pellets) sollen, so hatte es die Bundesregierung beschlossen, finanzielle Unterstützungen erhalten. Die Antragstellung ist in Niedersachsen seit dem 4. Mai 2023 möglich! Wer ist wofür zuständig? Der Bund stellt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Niedersachsen erhält davon 169,1 Millionen Euro. Wie erfahre ich, ob ich antragsberechtigt bin? Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Entlastungszeitraum 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 zu tragen hatten. Kunden können bereits jetzt errechnen, ob sie antragsberechtigt sind, ...
und zwar unter
https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/
Wichtig: Wenn die Berechnung einen Erstattungsbetrag ergibt, haben Sie sofort im Anschluss die Möglichkeit, den Antrag zu stellen.
Wer wird entlastet?
Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Eigentümer können dabei als Direktantragstellende selber die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte zum Heizen der Privathaushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird, sind dieser Vermieter bzw. diese WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter müssen nicht selber tätig werden.
Für welchen Zeitraum greift die Entlastung?
Es können Rechnungen im Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 1.12.2022 berücksichtigt werden.
Welche Energieträger sind erfasst?
Folgende Energieträger sind umfasst: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Wie lauten die Referenzpreise?
Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:
Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.)
Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.)
Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.)
Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.)
Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.)
Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.)
Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.)
Wie hoch ist die Erstattung?
Erstattet werden 80 Prozent der über dem doppelten Referenzpreis liegenden Mehrkosten eines Privathaushalts für den jeweiligen Energieträger bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro. Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.
Wann startet die Auszahlung?
Die Anträge können ab 4. Mai gestellt werden, die Prüfung und die Auszahlung sollen schnellstmöglich erfolgen.
Wo stelle ich meinen Antrag?
Niedersachen nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Die Antragsbearbeitung wird ebenfalls von der Kasse.Hamburg übernommen.
Die Antragstellung (mit vorheriger Berechnung der vorraussichtlichen Brennstoffhilfe) ist seit dem 4. Mai möglich unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/
Man muss den Antrag übrigens nicht selbst ausfüllen, wenn man es online nicht kann, sondern kann Familie, Freunde, Nachbarn etc. um Hilfe bitten. Wenn Familie, Freunde oder Bekannte bei Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung nicht behilflich sein können, wird auch über die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, DRK, Diakonie, Landesverband der jüdischen Gemeinden, Paritätischer Wohlfahrtsverband) eine Unterstützung angeboten werden. Wir werden sicherstellen, dass alle Berechtigten einen Antrag stellen können – egal, ob mit oder ohne Hilfe.
Neben dem elektronischen Weg wird es für Menschen, die keine mobilen Endgeräte besitzen oder sich in dem Umgang damit nicht sicher fühlen, auch eine Möglichkeit für einen Papierantrag geben.
Was müssen Unternehmen (zum Beispiel Wohnungsgesellschaften) beachten?
Unternehmen (zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen, und zwar unter
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte
Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.
Unterstützung beim Ausfüllen und Papierantrag
Die sozialen Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rote Kreuz, Diakonie, der Landesverband der Jüdischen Gemeinden und der Paritätische Wohlfahrtsverband) helfen Anspruchsberechtigten der Härtefallhilfen, die keine Unterstützung beim Ausfüllen des Online-Antrags im privaten Umfeld (Verwandte, Freunde oder Nachbarn) finden.
Zudem gibt es für Menschen, die keine mobilen Endgeräte besitzen oder sich im Umgang damit nicht sicher fühlen, auch eine Möglichkeit für einen Papierantrag. Dieser ist in den Beratungsstellen verfügbar oder kann heruntergeladen werden, wenn der Online-Rechner (www.t1p.de/rechner-papierantrag-nds) eine Antragsberechtigung festgestellt hat.
Wichtig: Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge werden angenommen. Das Land empfiehlt daher, einen Online-Antrag zu stellen, da die Plattform beim korrekten Ausfüllen des Antrags unterstützt.
Weitere Informationen des Landes Niedersachsen:
https://www.niedersachsen.de/energiekrise/faq/energiekrise-faq-213832.html