Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderungsverordnung zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Moore und Wälder im Hochsolling“ im Landkreis Northeim
Im angrenzenden Bereich der Stadt Dassel, dem gemeindefreien Gebiet „Solling“, wird beabsichtigt, eine 1. Änderungsverordnung zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Moore und Wälder im Hochsolling“ im Landkreis Northeim zu erlassen. Die entsprechende Fläche des Naturschutzgebietes ist auf der Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000 und auf den Detailkarten im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Der Entwurf der Verordnung, der Begründung sowie der dazugehörigen Karten werden gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) zum Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit
vom 12.02. bis 12.03.2024
bei der Stadt Dassel, Kirchplatz 2 in 37586 Dassel, öffentlich ausgelegt.
Darüber hinaus sind die Unterlagen auf der Website des Landkreises Northeim unter folgendem Pfad www.landkreis-northeim.de/beteiligungsverfahren einsehbar.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen bei der Stadt Dassel Kirchplatz 2, Zimmer 12 in 37856 Dassel, bauverwaltung@stadt-dassel.de oder beim Landkreis Northeim, Medenheimer Straße 6/8, Anbau, Zimmer 158 in 37154 Northeim, naturschutz@landkreis-northeim.de eingereicht bzw. vorgebracht werden.
Dassel, den 29.01.2024
Stadt Dassel
Der Bürgermeister