Aktuelles
Hydrantenüberprüfung in der Ortschaft Sievershausen
Laut Mitteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dassel – Ortsfeuerwehr Sievershausen wird beabsichtigt, am Freitag, den 5. und 19. April 2024, von 18:00 Uhr bis voraussichtlich 20:00 Uhr, in der Ortschaft Sievershausen Hydranten zu überprüfen und diese auch zu spülen. Es kann zu Druckschwankungen und Trübungen des Wassers kommen.
Familienzentrum mobil in Dassel
Das aktuelle Programm für April 2024 in Dassel im Ratskeller, Markplatz 4 und in Markoldendorf im Dorfgemeinschaftshaus, Kirchstr. 8
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Durchführung Vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für das Untersuchungsgebiet „Nordwestlicher Kernort Dassel“ Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rat der Stadt Dassel hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Nordwestlicher Kernort Dassel“ und die Aufnahme des Gebietes in die Städtebauförderung beschlossen. Im Einleitungsbeschluss wurde das Untersuchungsgebiet als Geltungsbereich der Vorbereitenden Untersuchungen festgelegt.
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland – zwischen Elfas und Amtsberge“ im Landkreis Northeim
Im Bereich der Stadt Dassel wird beabsichtigt, eine Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland – zwischen Elfas und Amtsberge“ im Landkreis Northeim zu erlassen. Die entsprechende Fläche des Landschaftsschutzgebietes ist auf der Übersichtskarte im Maßstab 1:20.000 und auf der Detailkarte im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Der Entwurf der Verordnung, der Begründung sowie der dazugehörigen Karten werden gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) in der Zeit vom 25.03.2024 bis 26.04.2024 bei der Stadt Dassel, Kirchplatz 2, Zimmer 12 in 37658 Dassel, öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus sind die Unterlagen auf der Website des Landkreises Northeim unter folgendem Pfad www.landkreis-northeim.de/beteiligungsverfahren einsehbar. Während der Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen bei der Stadt Dassel, Kirchplatz 2, Zimmer 12 in 37586 Dassel oder beim Landkreis Northeim, Medenheimer Straße 6/8, Anbau, Zimmer 158. 37154 Northeim, naturschutz@landkreis-northeim.de eingereicht bzw. vorgebracht werden.
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Wald voller Wasser - so viel Wasser, wie seit sechs Jahren nicht
(Niedersachsen/Braunschweig) Die Niedersächsischen Landesforsten blicken angesichts aufgefüllter Bodenwasserspeicher optimistisch in das Jahr 2024. „Derzeit sind die Bodenwasserspeicher so weit gefüllt, wie sie es seit dem Winter 2017/2018 nicht mehr waren“, erklärt Dr. Klaus Merker, Präsident der Niedersächsischen Landesforsten. „Stellt man sich den Wald als Schwamm vor, ist dieser derzeit maximal vollgesogen. Der viele Regen hat die fehlenden Wasserreserven wieder aufgefüllt, die der Wald in den letzten Dürresommern dringend gebraucht hätte“, stellt Merker fest. Einerseits stimmt das viele Wasser die Försterinnen und Förster optimistisch – waren doch die Folgen der vergangenen Dürresommer für den Wald vor allem deswegen so gravierend, weil die Böden bereits zu Beginn des Frühjahrs trocken waren.
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Für Demokratie und Weltoffenheit in unseren Kommunen im Landkreis Northeim – gegen Rechtsextremismus
Wir, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Landrätin im Landkreis Northeim, treten für Demokratie und Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger ein. Wir stehen für Weltoffenheit, Toleranz, Mitmenschlichkeit und ein friedliches Zusammenleben in unseren Kommunen. Rechtsextremismus und Faschismus sind menschenverachtend und demokratiefeindlich. Gleiches gilt für die jüngst bekannt gewordenen Pläne von Rechtsextremisten, Menschen aus unserem Land auszuweisen, die ihren Vorstellungen von „Deutschtum“ nicht entsprechen. Wir lehnen solche Vorstellungen entschieden ab und unterstützen die bundesweiten Protestaktionen dagegen. Wir fordern alle Demokratinnen und Demokraten auf: Sagt NEIN zu Rechtsextremisten!
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Neuer Lehrgang zur Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen startet im April 2024
Kindertagespflegepersonen, die Kinder im Krippenalter, wie auch ergänzend zu KiTa und Schule bis zum vollendeten 14. Lebensjahr betreuen, haben sich im Landkreis Northeim etabliert. Mit der wachsenden Nachfrage der Eltern nach Betreuungsplätzen für ihre Kinder steigt auch der Bedarf an qualifizierten Kindertagespflegepersonen. In 9 Monaten lernen die zukünftigen Kindertagespflegepersonen im Lehrgang u.a. die Entwicklungspsychologie im Kindesalter, eine kreative Gestaltung des pädagogischen Alltags, den aktiven Kinderschutz, eine wertschätzende Zusammenarbeit mit den Eltern, Grundlagen zu Gesundheit und Ernährung von Kindern und rechtliche und finanzielle Fragen kennen. Die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme und ein Nachweis über einen „Erste-Hilfe-Kurs am Kind“ sind die Voraussetzung für das Zertifikat "Qualifizierte Kindertagespflegeperson" des Bundesverbandes für Kindertagespflege.
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Geflügelpest in Einbecker Ortsteil Holtensen ausgebrochen - Allgemeinverfügung: Landkreis Northeim richtet Schutz- und Überwachungszone ein
Northeim (lpd). Im Landkreis Northeim ist im Einbecker Ortsteil Holtensen am Donnerstag, 18. Januar 2024, in einem Hühnermobil die Geflügelpest festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Ausbruch der Tierseuche bestätigt: Es handelt sich um den Erreger H5N1. Der betroffene Betrieb wurde bereits beim Auftreten des Verdachts am Mittwoch gesperrt. Die Hälfte der etwa 200 Hühner war zu diesem Zeitpunkt bereits innerhalb kürzester Zeit gestorben, die übrigen Tiere wurden am Donnerstagvormittag aus seuchenhygienischen Gründen tierschutzgerecht getötet. Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, hat der Landkreis Northeim eine Allgemeinverfügung erlassen und rund um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet.
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Festsetzung der Grundsteuer und Hundesteuer für das Jahr 2024
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBI.I S.965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2022 (BGBI. I S. 2294), kann die Grundsteuer für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Auch für die Hundesteuer ist nach § 14 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBI.S.121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 589) sofern der Abgabenbetrag unverändert bleibt, die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung möglich.
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Widerspruchsrecht zur Übermittlung von Daten aus dem Melderegister der Stadt Dassel
Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
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