Aktuelles
Festsetzung der Grundsteuer und Hundesteuer für das Jahr 2024
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Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBI.I S.965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2022 (BGBI. I S. 2294), kann die Grundsteuer für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Auch für die Hundesteuer ist nach § 14 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBI.S.121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 589) sofern der Abgabenbetrag unverändert bleibt, die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung möglich.
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Widerspruchsrecht zur Übermittlung von Daten aus dem Melderegister der Stadt Dassel
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Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
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