Aktuelles
Anleinpflicht von Hunden in der freien Landschaft

Nach § 33 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21.03.2002 (Nds. GVBI. S. 112 ff.) ist in der freien Landschaft jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde,
- nicht streunen oder wildern und
- in der Zeit vom 01 . April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, der Bundespolizei oder dem Zoll eingesetzt werden.
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Gemeinsame Erklärung gegen Putins Krieg

Die Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Dassel und Bürgermeister Sven Wolter haben eine gemeinsame Erklärung gegen Putins Krieg beschlossen. Der Angriffskrieg des russischen Präsidenten und seines verbrecherischen Regimes gegen die Ukraine stellt einen völkerrechtswidrigen Akt dar, den wir aufs Schärfste verurteilen. Wir fordern ein sofortiges Ende der militärischen Aggression Russlands und eine vollständige Anerkennung der Souveränität der Ukraine.
Unser tiefes Mitgefühl und unsere Solidarität gelten den Menschen in der Ukraine und all jenen, die vor dem Krieg aus ihrem Heimatland fliehen müssen. Wir sind zutiefst betroffen angesichts des Leids und trauern um die Opfer. Wir denken auch an die Soldaten der Ukraine und Russlands, die als Brüder aufeinander schießen müssen. Der Brudermord Putins muss aufhören.
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Der Landkreis Northeim sucht Wohnraum für Flüchtende aus der Ukraine und informiert zu Hilfsangeboten

Zahlreiche Menschen aus der Ukraine sind wegen der aktuellen dramatischen Situation in ihrem Heimatland zur Flucht gezwungen. Auch der Landkreis Northeim zeigt sich solidarisch und wird hier ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit verschiedenen Hilfsangeboten unterstützen. Wichtige Informationen dazu finden Sie hier: https://www.landkreis-northeim.de/ukrainehilfe.
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Ausgezeichnet Wandern - Solling-Vogler-Region im Weserbergland als Niedersachsens erste Qualitätsregion Wanderbares Deutschland ausgezeichnet

Nichts wie raus aus dem Alltag und rein in die Solling-Vogler-Region! In den letzten fünf Jahren entstand im Weserbergland in gemeinsamer Zusammenarbeit der Solling-Vogler-Region im Weserbergland e.V. (SVR) und dem Naturpark Solling-Vogler, die erste Qualitätsregion Wanderbares Deutschland in Niedersachsen. Der Erfolg dieses Großprojekts wurde den Projektpartnern und allen Beteiligten nun - im Rahmen einer kleinen, feierlichen Veranstaltung - mit der Übergabe des Zertifikats durch den Deutschen Wanderverband (DWV) besiegelt. Mit dem heutigen Tag darf sich die Solling-Vogler-Region offiziell „Qualitätsregion Wanderbares Deutschland“ nennen.
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Festsetzung der Grundsteuer und Hundesteuer für das Jahr 2022

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBI.I S.965), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2931), kann die Grundsteuer für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Auch für die Hundesteuer ist nach § 14 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBI.S.121), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13.10.2021 (Nds. GVBI.S.700) sofern der Abgabenbetrag unverändert bleibt, die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung möglich. Die Stadt Dassel verzichtet auf die Erteilung von Abgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2022. Die Grundstücksabgaben für Grundsteuer und die Hundesteuer für das Jahr 2022 werden durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
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Widerspruchsrecht zur Übermittlung von Daten aus dem Melderegister der Stadt Dassel

Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
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