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Mittwoch, 22.03.2023

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An- und Abmeldung von Hunden

An- und Abmeldung von Hunden, Hundesteuer

Die An- und Abmeldungen werden im Bürgerbüro der Stadt Dassel im Rathaus entgegengenommen, eine Hundemarke wird ausgegeben bzw. eingezogen und die Daten werden an die Steuerabteilung zur Veranlagung der Hundesteuer weitergegeben. Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. 
 
Hundesteuersatzung (18 KB)
Nachtrag zur Hundesteuersatzung (10 KB)


Erforderlich für die Anmeldung ist:
  • ein Theoretischer Sachkundenachweis (muss bei Anmeldung schon vorliegen)
  • eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Versicherungsschein muss vorliegen)

  •  

Ein Praktischer Sachkundenachweis ist im ersten Jahr nach Anmeldung nachzuweisen, es sei denn, die/der Halterin/Halter hatte in den letzten 10 Jahren schon einmal für mindestens 2 Jahre einen Hund angemeldet.

Dazu ist eine Anmeldung beim Zentralen Hunderegister Niedersachsen erforderlich. Seit dem 01.07.2013 muss jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, im zentralen Hunderegister Niedersachsens registriert sein. Im zentralen Register werden die Angaben der Hundehalterinnen und Hundehalter zum Hund gespeichert wie Rasse, Alter, Geschlecht und Kennnummer des Hundes sowie die Anschrift der Halter. Die Gebühren dafür betragen bei Online-Anmeldung 17,26 € und bei schriftlicher Anmeldung 27,97 €.

> Direkter Link zum Hunderegister Niedersachsen

 

 

Hund - Anmeldung (0,5 MB)

 

 

Hund - Abmeldung (128 KB)




Rechtsgrundlage: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Weitere allgemeine Informationen zur Hundeanmeldung in Niedersachsen finden Sie unter folgendem Link: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


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