Fischereischein
Hinweis:
Für das Angeln im jeweiligen Binnengewässer benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), der beim Eigentümer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Informationsmöglichkeiten zum Angeln in Niedersachsen und zur Fischerprüfung:
Landessportfischerverband Niedersachsen e.V.
Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e. V.
Deutscher Angelfischer-Verband e. V.
Deutscher Fischerei Verband e.V.
Portal Fischerei des Bundes und der Länder
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Es folgen spezifische Informationen der Stadt Dassel:
Voraussetzung für den Erhalt des Fischereischeins ist eine bestandene Fischereiprüfung, die z.B. bei einem authorisierten Fischereiverein abgelegt werden kann. Der Fischereischein wird in Niedersachsen ohne zeitlichen Ablauf erteilt. Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigt man in jedem Fall die Erlaubnis des dortigen Gewässereigentümers bzw. Fischereiberechtigten (Fischereierlaubnisschein).
Voraussetzungen für die Erteilung des Fischereischeines:
- Hauptwohnung in Dassel
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- Fischereischeinantrag
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Fischereiprüfungszeugnis im Original
- Lichtbild
Der Fischereischein kann erst bei Vorliegen des Führungszeugnisses und Vorliegen des Prüfungszeugnisses ausgestellt werden. Sofern das Führungszeugnis vorliegt, können Sie den Fischereischein gleich mitnehmen.
Gebühren: 35,- Euro ggf. zzgl. 13,00 € für das Führungszeugnis
Telefonisch erhalten sie nähere Informationen im Bürgerbüro.