Ratskeller Dassel

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Abendstimmung am Rothenberg

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Kirchplatz Dassel

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Buchen im Solling

Buchenwald im Solling

St. Laurentius Kirche

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Blankschmiede

Technikmuseum Blankschmiede Neimke

Dasseler Altstadt

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Frontbild Sollingbad

Sollingbad Dassel

Nds. Hengstaufzuchtgestüt Hunnesrück

Nds. Hengstaufzuchtgestüt Hunnesrück

Kirchplatz

Kirchplatz Dassel

Wander- u. Mountainbike-Region Solling

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Museum Grafschaft Dassel

Museum Grafschaft Dassel

TreeRock - Abenteuerpark Hochsolling

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Abendstimmung an der Kirche

Abendstimmung an der Kirche

Lakenteich im Hochsolling

Lakenteich im Hochsolling



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Mittwoch, 03.03.2021

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Grund- und Hundesteuer

 

Festsetzung der Grundsteuer und Hundesteuer für das Jahr 2021

 

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBI.I S.965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2019 (BGBI.I.S.1794) m.W.v. 03.12.2019, kann die Grundsteuer für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

 

Auch für die Hundesteuer ist nach § 14 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBI.S.121), sofern der Abgabenbetrag unverändert bleibt, die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung möglich.

 

Die Stadt Dassel verzichtet auf die Erteilung von Abgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2021. Die Grundstücksabgaben für Grundsteuer und die Hundesteuer für das Jahr 2021 werden durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

 

Die Abgaben 2021 werden mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Vierteljahresbeträge sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, werden die Abgaben 2021 in einem Betrag am 01. Juli 2021 fällig.

 

Sofern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), Hebesätze, Steuersätze ändern, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe dieser Abgabenfestsetzung treten für die Abgabepflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.

 

Gegen die Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen, Postfach 3765, 37027 Göttingen, Dienstgebäude Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung. Bei Einwendungen gegen die Festsetzung der Grundsteuer und Hundesteuer wäre die Klage geben die Stadt Dassel zu richten.

 

Für Rückfragen steht die Mitarbeiterin der Abteilung Finanzen unter der Telefonnummer 05564/20247 zur Verfügung.

 

Dassel, den 05. Januar 2021

 

Stadt Dassel

Der Bürgermeister


Stadt Dassel

Rathaus
Kirchplatz 2
37586 Dassel
Tel.: 05564 202 0

Fax: 05564 202 28
E-Mail: buergermeister@stadt-dassel.de

 

Ansprechpartnerin:

Frau Behringer

05564 202 47

EMail: m.behringer@stadt-dassel.de


 




 


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