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Dienstag, 28.03.2023

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Grund- und Hundesteuer

 

Festsetzung der Grundsteuer und Hundesteuer für das Jahr 2023

 

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBI.I S.965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2022 (BGBI. I S. 2294), kann die Grundsteuer für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Auch für die Hundesteuer ist nach § 14 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBI.S.121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 589) sofern der Abgabenbetrag unverändert bleibt, die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung möglich.

 

Die Stadt Dassel verzichtet auf die Erteilung von Abgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2023. Die Grundstücksabgaben für Grundsteuer und die Hundesteuer für das Jahr 2023 werden durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

 

Die Abgaben 2023 werden mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Vierteljahresbeträge sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, werden die Abgaben 2023 in einem Betrag am 01. Juli 2023 fällig.

 

Sofern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), Hebesätze, Steuersätze ändern, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.

 

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe dieser Abgabenfestsetzung treten für die Abgabepflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.

 

Gegen die Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen, Postfach 3765, 37027 Göttingen, Dienstgebäude Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung. Bei Einwendungen gegen die Festsetzung der Grundsteuer und Hundesteuer wäre die Klage gegen die Stadt Dassel zu richten.

 

Für Rückfragen steht die Mitarbeiterin der Abteilung Finanzen unter der Telefonnummer 05564/20247 zur Verfügung.

 

Dassel, den 11. Januar 2023

 

Stadt Dassel

Der Bürgermeister

 

 


Kontakt:

Stadt Dassel

Rathaus
Kirchplatz 2
37586 Dassel
Tel.: 05564 202 0

Fax: 05564 202 28
E-Mail: buergermeister@stadt-dassel.de

 

Ansprechpartnerin:

Frau Behringer

05564 202 47

EMail: m.behringer@stadt-dassel.de


 




Grundsteuerreform in Niedersachsen

 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde vom Bundesverfassungsgericht zur Beseitigung dieses verfassungswidrigen Zustands eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Gleichzeitig wurde mit der sogenannten Öffnungsklausel den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.

Die Regierungskoalition in Niedersachsen hat sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens für das Flächen-Lage-Modell entschieden. Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) und einem sogenannten Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks) für das jeweilige Grundstück. Das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) wurde am 7. Juli 2021 im Niedersächsischen Landtag verabschiedet.

Für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gelten hingegen die auf Bundesebene beschlossenen Vorschriften gem. § 232 ff. des Bewertungsgesetzes.

Für beide Vorschriften gilt gleichermaßen:

Hauptfeststellungsstichtag ist der 1.1.2022

Bis zum Stichtag 1.1.2024 werden weiterhin nach bisherigem Recht Einheitswerte für den Grundbesitz festgestellt, die sich auf die Festsetzung der Grundsteuer auswirken.

Ab 2025 wirken sich die neuen Werte für den Grundbesitz auf die Grundsteuer aus.


Grundsteuerreform
Grundsteuerreform in Niedersachsen

 

 

Aktuelle Informationen des Nds. Landesamtes für Steuern    → hier

 


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