Altlastenkataster: Auskunft

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Herr Andreas Pulvermüller
Kreishaus Anbau, Zimmer 137 // 1. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881184
E-Mail:
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Allgemeine Informationen

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beim Landkreis Northeim beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Northeim (Untere Bodenschutzbehörde).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern der/die Antragssteller*in nicht der/die Eigentümer*in der nachgefragten Fläche ist:

1. Vollmacht des/der Grundstückseigentümer*in oder Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde oder sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

2. Angaben zur Grundstücksadresse

3. Möglichst Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstück

Welche Gebühren fallen an?

Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt (Gebühr 05,00 bis 500,00 Euro).

Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Diese können bis zu einem Monat ab Antragseingang betragen.