Erste Schritte: Online Services mit Personalausweis nutzen
| Robin Henne-Freiherr | |
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Dieser Beitrag soll einen Überblick darüber bieten, welche Schritte einmalig zu befolgen sind, bevor erstmals Online Services, mit Personalausweis genutzt werden können.
Die Kenntnisnahme dieser Informationen ist jedoch keine Voraussetzung, um Online Services mit Personalausweis zu nutzen. Vielmehr soll allgemeine Informationen und Hilfen bieten.
Fragen und Antworten zum Thema Online Services bei der Stadt Dassel finden Sie unter dem Link oben im Kasten.
Um Online Services mit einem Personalausweis nutzten zu können, ist eine vorherige Einrichtung eines Nutzerkontos und ein Übernehmen der Daten aus dem Personalausweis in das Nutzerkonto erforderlich.
Zudem muss ein Datenaustausch zwischen dem Personalausweis und dem Online Service (über die AusweisAPP2) erfolgen können.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die im folgenden beschriebene Einrichtung komplexer als eine Einrichtung eines Kontos bei einem Online Shop, Sozialen Netzwerk oder anderen Diensten ist. Dies kann bedeuten, dass diese Einrichtung mehr Zeit in Anspruch nehmen kann und mehr Aufmerksamkeit erfordern kann, als die Einrichtung zuvor genannter Konten aus den zuvor genannten Bereichen.
Des Weiteren ist es je nach Status und Zustand des Ausweises und der ihnen vorliegenden PIN Informationen möglich, dass ggf. Unterstützung durch eine Behörde erforderlich ist, bevor Sie mit der Einrichtung fortfahren können (siehe Text unten).
Zudem benötigen Sie Zugriff auf ihre E-Mails und die Berechtigung die AusweisAPP2 auf den gewünschten Geräten zu installieren.
Überblick:
- Informationen zum Personalausweis bereithalten
- Technische Voraussetzungen schaffen
- Nutzerkonto mit Personalausweis Daten anlegen
Zusätzliche Anmerkungen
1.1 Aktivierungsstatus des Personalausweises prüfen
Liegt das Ablaufdatum (Vorderseite Personalausweis "Datum Gültig bis") in der Vergangenheit, ist die Online Ausweisfunktion nicht mehr nutzbar. Bitte beantragen Sie in diesem Fall einen neuen Personalausweis. (siehe Personalausweisportal - Daten auf dem Ausweis)
Alle derzeit gültigen ("Datum Gültig bis" nicht überschritten) Personalausweise verfügen grundsätzlich über einen Chip, mit dem die Online Funktionen genutzt werden können. Dieser Chip muss jedoch auch aktiviert sein, um die Ausweis Funktion nutzen zu können. (AusweisApp2: Online-Ausweisfunktion: Das brauchen Sie (bund.de))
Ausnahme: Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres Personalausweises das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, dann haben sie einen Ausweis mit deaktiviertem Chip bekommen.
Je nach Zustand des Ausweises ist es nicht ausgeschlossen, dass der Chip möglicherweise defekt ist.
Ob der Chip aktiviert, deaktiviert oder defekt ist, kann im Bürgerbüro der Stadt Dassel kostenfrei überprüft werden. Der Chip kann dort auch kostenfrei aktiviert werden, sofern er nicht defekt ist. (siehe auch AusweisApp2: Online-Ausweisfunktion: Das brauchen Sie (bund.de))
Bei einem defekten Chip, muss der Ausweis neu beantragt werden, um die Online Ausweisfunktion nutzen zu können.
Smartphone und Tablets als Kartenleser
Das Verwenden von Smartphones als Kartenleser für einen Desktop/Notebook oder Tablet, erfordert dass beide Geräte im selben Netz sind und auf beiden Geräten die AusweisAPP2 installiert und gestartet sind. Dies ist bspw. gegeben, wenn mit dem Smartphone ein Hotspot eingeschaltet wird und das Desktop/Notebook oder Tablet, mit dem der Online Service bedient oder das Nutzerkonto eingerichtet werden soll, sich mit diesen Hot-Spot verbindet. Es kann auch ausreichend sein, wenn beide Geräte im selben WLAN verbunden sind oder beide Geräte mit dem selben Router über LAN oder WLAN verbunden sind. Grundsätzlich muss hierzu auf beiden Geräten in der jeweiligen AusweisAPP2 die Anweisungen zum Herstellen der Verbindung befolgt werden.
Falls üblicherweise auch sonst regelmäßig Internetseiten vorzugsweise mit dem Smartphones / Tablet besuchen, ist deren Displaygröße und Bedienung möglicherweise für sie ausreichend, um direkt auf diesem Gerät auch die Einrichtung des Nutzerkontos vorzunehmen und auch auf diesem Gerät den Online Service direkt zu nutzen. Wenn Sie Smartphone/Tablet direkt nutzen, entfällt nämlich die Verbindung zwischen Smartphone/Tablet und dem Desktop/Notebook.
Erfahrungen zur Kompatibilität:
- Wenn mit Geräten mobiles bezahlen genutzt werden kann, dann sind diese Geräte häufig auch mit der Online Ausweisfunktion kompatibel.
- Das IPad 9. Generation (2021) kann den Chip des Ausweises nicht auslesen. Um mit diesem Gerät Online Services mit Personalausweis nutzen zu können, wird zusätzlich ein Smartphone/Tablet benötigt, welches dann das Auslesen des Ausweises übernimmt.
Bei der Nutzung eines Smartphones als Kartenleser für das IPad 9. Generation wurde festgestellt, dass wenn ein Online-Service von einer Webseite eine Authentifizierung mit Personalausweis anfordert (wie es bei der Stadt Dassel teilweise der Fall ist), dass dieses nicht mit den Browsern Safari und Firefox funktioniert, da diese Browser die AusweisApp2 nicht öffnen und eine Authentifizierung dann nicht möglich ist. Es funktioniert jedoch, wenn Google Chrome auch als Standardbrowser auf dem IPad konfiguriert ist und die Anmeldeseite/der Online-Service in Google Chrome aufgerufen wird.
