Erläuterungen zum Bescheid über die Heranziehung zur Zahlung der Grundsteuer A und B in 2026 und Folgejahre
Achtung!
Der Bescheid für das Jahr 2026 behält auch über das Jahr hinaus so lange seine Gültigkeit, bis er durch einen Änderungsbescheid oder durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.
1. Grundsteuern A und B
Die zu zahlenden Beträge ergeben sich durch Multiplikation der vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuer-Messbeträge mit den Hebesätzen der Stadt Dassel. Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die vom Rat der Stadt Dassel am 11.12.2025 beschlossene Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
ab 01.01.2026
für die Grundsteuer A = 447 v.H.
für die Grundsteuer B = 244 v.H.
Eigentumswechsel und sonstige Veränderungen können von der Stadt erst dann berücksichtigt werden, wenn ein neuer Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamtes vorliegt.
Für nach dem 01.01.2026 bei der Stadt Dassel eingehende Grundsteuer-Messbescheide des Finanzamtes Goslar-Bad Gandersheim kann eine Berücksichtigung im Heranziehungsbescheid noch nicht erfolgen. Die Heranziehung erfolgt in solchen Fällen bis zum 15.02.2026 bzw. nach dem 15.02.2026 durch Änderungsbescheid.
2. Fälligkeiten
Nach § 28 Grundsteuergesetz (GrStG) wird die Grundsteuer zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
3. Sonstige Hinweise
Auf Antrag kann die Zahlung der Jahressteuer zum 01.07. eines jeden Jahres erfolgen. Dieses ist aber nur für die Folgejahre möglich, nicht mehr für das aktuelle Steuerjahr 2026.
Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird.
Bitte nutzen Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens – erteilen sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.
Für Änderungswünsche und Rückfragen stehen Ihnen im Rathaus die Steuerabteilung (Frau Justrie, Tel. 05564/202-47, Zimmer 2) und für Zahlungsfragen die Stadtkasse (Herr Freter, Tel. 05564/202-26 und Frau Schillig Tel. 05564/202-24, Zimmer 3/4) zur Verfügung
Die Informationen dieser Seite stehen zum Download als PDF-Datei zur Verfügung.
