Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

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Zulassungsstelle Einbeck
Zulassungsstelle Einbeck
Hullerser Str. 19
37574 Einbeck
Telefon: 05551 7088231

Montag und Freitag von 8 - 11.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen

Hinweis: Während der niedersächsischen Sommerferien bleibt die Zulassungsstelle Einbeck donnerstagnachmittags geschlossen.


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Zulassungsstelle Northeim
Zulassungsstelle Northeim
Von-Menzel-Str. 7
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881529
E-Mail:

Montag, Mittwoch und Freitag von 8 - 11.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr


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Zulassungsstelle Uslar
Zulassungsstelle Uslar
Gerhart-Hauptmann-Str. 10
37170 Uslar
Telefon: 05551 7088363

Montag und Freitag von 8 - 11.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen


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Allgemeine Informationen

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Verfahrensablauf

Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird im Rahmen der Fahrzeugzulassung ausgestellt.

Sie können die Fahrzeugzulassung persönlich oder elektronisch beantragen.

  • Persönlich: Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Reichen Sie dort den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
  • Elektronisch: Nutzen Sie den hierfür vorgesehenen Onlinedienst. Folgen Sie den Anweisungen zur Antragstellung und übermitteln Sie die erforderlichen Angaben und Nachweise. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?

Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle

Sofern sich der im Personalausweis eingetragene Hauptwohnsitz im Kreisgebiet befindet, ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr des Landkreises Northeim zuständig. Bei juristischen Personen gilt der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung.

Zuständige Stelle

Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle

Voraussetzungen

Das Fahrzeug wird zugelassen oder umgeschrieben und ist zulassungspflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Widerspruch