Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen beantragen

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Frau Jasmyn Kolbe
Zulassungsstelle Northeim, Zimmer 19
Von-Menzel-Str. 7
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81524
E-Mail: E-Mail:
Frau Bianca Jünemann
Zulassungsstelle Northeim, Zimmer 19
Von-Menzel-Str. 7
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81518
E-Mail: E-Mail:
Herr Dennis Langer
Zulassungsstelle Northeim, Zimmer 20
Von-Menzel-Str. 7
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81537
Telefax: 05551 7089363
E-Mail: E-Mail:
Frau Alina Vives
Zulassungsstelle Northeim, Zimmer 18
Von-Menzel-Str. 7
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881519
E-Mail: E-Mail:
Herr Thomas Weiss
Telefon: 05551 70881655
Telefax: 05551 708819363
E-Mail: E-Mail:
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Allgemeine Informationen

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

Übersicht der zentralen Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und -datum
  • die Dauer der Veranstaltung
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
  • den Streckenverlauf
  • die Startweise

Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.