Wer eine Wohnung oder ein Haus in der Stadt Dassel bezieht, muss sich bei der Stadtverwaltung anmelden. Dies kann auch online erfolgen. (Button "Onlinedienste Anzeigen")
Hauptwohnsitz anmelden - Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz (Umzug, Einzug))
| Bürgerbüro | |
| Fachbereich II - Bau und Ordnung › Abteilung OrdnungKirchplatz 2 37586 Dassel Telefon: 05564 202-0 Telefax: 05564 202-28 E-Mail: buergerbuero@stadt-dassel.deHomepage: https://www.stadt-dassel.de | Montag und Dienstag:
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Allgemeine Informationen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Bei einer Anmeldung über das Online Verfahren wird Ihnen der Aufkleber für die Ausweisdokumente von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt.
Bei einer Anmeldung vor Ort im werden die Aufkleber im Bürgerbüro der Stadt Dassel angebracht.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Wenn Sie in eine Ortschaft der Stadt Dassel gezogen sind oder innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Dassel umgezogen sind, ist die Stadt Dassel zuständig.
Zuständige Stelle
Stadt Dassel
Voraussetzungen
Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
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Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
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aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
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betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
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Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
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aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Die Anmeldung kann auch Online erfolgen. (Button Onlinedienste anzeigen)
