Leichen dürfen in Orte außerhalb Deutschlands nur mit einem Leichenpass befördert werden. Zur Beförderung ist ein Leichenpass auszustellen.
Leichenpass für die Überführung Verstorbener ins Ausland
| Frau Lesch | |
| Außenstelle Wolfshof, Zimmer 0.04 // EG Wolfshof 10 37154 Northeim Telefon: 05551 708-81101 Telefax: 05551 7089536 E-Mail: slesch@landkreis-northeim.de | |
| Frau Lindemann | |
| Außenstelle Wolfshof, Zimmer 0.07 // EG Wolfshof 10 37154 Northeim Telefon: 05551 708-81552 Telefax: 05551 708-9538 E-Mail: nlindemann@landkreis-northeim.de | |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen müssen dafür im Fachbereich VII, Gesundheitsdienste, vorgelegt werden:
- Sterbeurkunde
- Sargbescheinigung (Erklärung über die vorschriftsmäßige Einsargung)
- Personalausweis/Pass der/des Verstorbenen
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters (nur bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod)
- Todesbescheinigung (vertraulicher Teil)
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung des Leichenpasses ist gebührenpflichtig, bitte wenden Sie sich an unsere zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
