Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

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Bürgerbüro
Fachbereich II - Bau und OrdnungAbteilung OrdnungKirchplatz 2
37586 Dassel
Telefon: 05564 202-0
Telefax: 05564 202-28
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-das­sel.de

Montag und Dienstag:
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 13:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Öffentlicher Parkplatz "Altstadt"

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

Verfahrensablauf

Antragstellung

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen
  • rechtliches Interesse
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.