Bei Sonderobjekten kann als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder durch die zuständige Kommune die Vorlage eines Feuerwehrplans gefordert werden.
Der Feuerwehrplan wird vom Landkreis Northeim an die örtliche Feuerwehr weitergeleitet und dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege für die Feuerwehr, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien.
Die Gliederung und Gestaltung von Feuerwehrplänen wird durch DIN-Vorschriften und der ergänzenden Vorgaben des Landkreises Northeim vorgegeben. Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden, so dass Sie bei baulichen oder organisatorischen Änderungen angepasst werden müssen.
Eine Brandschutzordnung nach DIN14096 kann im Rahmen einer Baugenehmigung gefordert werden. Sofern diese notwendig ist, ist diese mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder der zuständigen Berufsgenossenschaft abzustimmen.
