Tierseuchenverdachtsmeldung
Tierseuchenverdachtsmeldungen können außerhalb der Dienstzeiten über die Rettungsleitstelle Tel. 05551 606600 an die diensthabenden Amtstierärzte weitergeleitet werden.
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
