Überschwemmungsgebiete

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Frau Rieke Marie Bock
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Allgemeine Informationen

Überschwemmungsgebiete ist ein feststehender Begriff gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz und bezeichnet Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder für Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden.

Diese Gebiete werden durch die Landesbehörden ausgewiesen. Grundlage ist die statistische Wahrscheinlichkeit, dass das Gebiet einmal in hundert Jahren von einem Hochwasser überflutet wird. Der zu erwartende Wasserstand wird als Bemessungshochwasser HQ100 von den Behörden festgelegt.

Mit der Festsetzung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten leistet die Untere Wasserbehörde in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserschutz, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen erheblichen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen obliegt wiederum den Kommunen und nicht der Unteren Wasserbehörde.

Nur wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren. Eine genaue Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete ist notwendig, um einen effektiven Hochwasserschutz zu gewährleisten und um Planungssicherheit für die Betroffenen zu erreichen. In Überschwemmungsgebieten sind viele Handlungen verboten oder stehen unter Erlaubnisvorbehalt.

Eine Übersicht der Überschwemmungsgebiete findet sich auf dieser Internetseite.

Das Land Niedersachsen stellt verschiedene Umweltkarten online bereit.