Futtermittelbetriebe nach Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005 benötigen eine Zulassung der zuständigen Stelle.
Zulassung für ein Futtermittelunternehmen beantragen
| Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Stau 75 26122 Oldenburg (Oldenburg) Telefon: 044157026-0 Telefax: 044157026-179 E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.deHomepage: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/ |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß ALLGO - Kostentarif Ziffer 34.2.1 betragen die Gebühren 250,00 bis 1.500,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
