Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung hat die Stadt Dassel die Veröffentlichung im Internet des Ent-wurfes der 48. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Der Planbereich der Änderung befindet sich nordöstlich von Dassel, südlich des Bierbergs.
Er wird in der nachfolgenden Karte verkleinert aus dem Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Der Entwurf der 48. Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 09.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht und im Bauamt der Stadt Dassel, Kirchplatz 2, 37586 Dassel,
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 – 13.00 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung/ nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 05564 202 53, Frau Altuna) der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgelegt.
Zum Verfahren liegt in Bezug auf den Bebauungsplan zu den Schutzgütern:
- Schutzgut Mensch
- Schutzgut Biotope und Arten mit Schutzgut Biodiversität
- Schutzgut Boden und Fläche
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Luft und Klima
- Schutzgut Landschaftsbild
- Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Folgendes vor:
- Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
Der Umweltbericht ist der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt.
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:
1. Kampfmittel
2. Umwelt- und Naturschutz, Artenschutz
3. Bodenschutz, Bodenbelastungen
4. Immissionsschutz
5. Brandschutz
6. Wasserwirtschaft/Gewässerschutz
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind auf dieser Website der Stadt Dassel abrufbar.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt und sind dort mittels Eingabe des Namens der Stadt Dassel in die Suchmaske zu finden.
Falls Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, bitten wir Sie diese bis zum
10.08.2026
schriftlich per E-Mail an beteiligung@buero-keller-hannover.de, oder in sonstiger Weise in geschriebener Form an unser Büro (Adresse: Büro Keller, Lothringer Straße 15, 30559 Hannover) zu übersenden oder mündlich während der Dienststunden im Bauamt der Stadt Dassel zur Niederschrift abzugeben.
Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Dassel, den 06.07.2026
Bürgermeister

