Gemäß der §§ 16 und 45 b Abs. 4 des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der zurzeit geltenden Fassung gebe ich bekannt:
I. Direktwahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters
Die Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters für die Stadt Dassel findet am 13. September 2026 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Im Falle einer erforderlichen Stichwahl findet diese am 27. September 2026 ebenfalls in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin bzw. einen Bewerber enthalten. Die vorgeschlagene Person muss nicht selbst in Dassel wahlberechtigt sein (§ 45 d Abs. 2 i.V.m. § 21 NKWG). Der Wahlvorschlag muss von dem für das Gebiet der Stadt Dassel zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der Einzelbewerberin bzw. dem Einzelbewerber selbst unterschrieben sein (§ 45 d Abs. 3 NKWG). Zusätzlich muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 120 Wahlberechtigten des Stadtgebietes Dassel persönlich und handschriftlich unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen (§ 45d Abs. 3 NKWG). Die Formblätter für Unterstützungsunterschriften erhalten Sie auf Anforderung bei der Gemeindewahlleitung.
Von der Beibringung dieser Unterstützungsunterschriften sind gemäß § 45 d Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 10 NKWG neben dem Amtsinhaber folgende Parteien/Wählergruppen befreit:
• Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
• Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
• BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
• Freie Demokratische Partei (FDP)
• DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.)
• Alternative für Deutschland (AfD)
• Wählergemeinschaft Bürgerforum Dassel
• Unabhängige Bürger- und Wählergemeinschaft Dassel (UBW)
• Freie Wählergemeinschaft Zukunft Dassel
II. Wahl des Stadtrates
Für den Rat der Stadt Dassel beträgt die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren 24. Die Wahl findet am 13. September 2026 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Das Stadtgebiet Dassel bildet einen Wahlbereich.
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern eingereicht werden (§ 21 Abs. 1 NKWG).
Die Höchstzahl der auf dem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber beträgt 29. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieser Bewerberin/dieses Bewerbers enthalten.
Der Wahlvorschlag muss von dem für das Gebiet der Stadt Dassel zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson selbst unterschrieben sein (§ 45 d Abs. 3 NKWG). Zusätzlich muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 20 Wahlberechtigten des Stadtgebietes Dassel persönlich und handschriftlich unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).
Von der Beibringung dieser Unterstützungsunterschriften sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien/Wählergruppen befreit:
• Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
• Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
• BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
• Freie Demokratische Partei (FDP)
• DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.)
• Alternative für Deutschland (AfD)
• Wählergemeinschaft Bürgerforum Dassel
• Unabhängige Bürger- und Wählergemeinschaft Dassel (UBW)
• Freie Wählergemeinschaft Zukunft Dassel
III. Wahl der Ortsräte
Die Wahl der Ortsräte im Gebiet der Stadt Dassel findet am 13. September 2026 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Die Wahlbereiche für die Ortsratswahlen ergeben sich aus den nachstehend genannten Ortschaften mit Ortsrat. Ebenfalls aufgeführt ist die Anzahl der Ortsratsmitglieder sowie die Höchstzahl der Bewerberinnen/Bewerber je Wahlvorschlag.
|
Mitglieder des Ortsrates |
Höchstzahl Bewerberinnen/Bewerber |
|
|
Amelsen |
7 |
12 |
|
Dassel |
11 |
16 |
|
Deitersen |
5 |
10 |
|
Eilensen/Ellensen/Krimmensen |
9 |
14 |
|
Hilwartshausen |
9 |
14 |
|
Hoppensen/Wellersen |
9 |
14 |
|
Hunnesrück |
5 |
10 |
|
Lauenberg |
11 |
16 |
|
Lüthorst |
9 |
14 |
|
Mackensen |
7 |
12 |
|
Markoldendorf |
11 |
16 |
|
Portenhagen |
5 |
10 |
|
Relliehausen |
5 |
10 |
|
Sievershausen |
11 |
16 |
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern eingereicht werden (§ 21 Abs. 1 NKWG).
Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson selbst unterschrieben sein. Zusätzlich muss jeder Wahlvorschlag für den Ortsrat Dassel von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs, für alle anderen Ortsräte von mindestens 10 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen (§ 45d Abs. 3 NKWG). Die Formblätter für Unterstützungsunterschriften erhalten Sie auf Anforderung bei der Gemeindewahlleitung.
Von der Beibringung dieser Unterstützungsunterschriften sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien/Wählergruppen befreit:
In allen Ortsräten
• Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
• Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
• BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
• Freie Demokratische Partei (FDP)
• DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.)
• Alternative für Deutschland (AfD)
• Wählergemeinschaft Bürgerforum Dassel
• Freie Wählergemeinschaft Zukunft Dassel
Zusätzlich in einzelnen Ortsräten
• Ortsrat Amelsen: Wählergemeinschaft Amelsen (WGA)
• Ortsrat Dassel: Wählergemeinschaft Bürgerforum Dassel
• Ortsrat Deitersen: Wählergemeinschaft Deitersen (WGD),
• Ortsrat Eilensen/Ellensen/Krimmensen: Wählergemeinschaft Eilensen-Ellensen-Krimmensen (WG Eil-Ell-Kri)
• Ortsrat Hilwartshausen: Einzelwahlvorschlag Traupe
• Ortsrat Hoppensen/Wellersen: Wählergemeinschaft Hoppensen/Wellersen
• Ortsrat Hunnesrück: Wählergemeinschaft Hunnesrück-Erichsburg
• Ortsrat Lauenberg: Unabhängige Wählergemeinschaft Lauenberg (UWG)
• Ortsrat Lüthorst: Wählergemeinschaft Lüthorst (WGL)
• Ortsrat Mackensen: Wählergemeinschaft Mackensen (WGM)
• Ortsrat Markoldendorf: Gemeinsame Liste Markoldendorf (GLM)
• Ortsrat Portenhagen: Freie Wählergemeinschaft Portenhagen,
• Ortsrat Relliehausen: Bürgergemeinschaft Relliehausen (BGR)
• Ortsrat Sievershausen: Bürgergemeinschaft Sievershausen (BGS)
IV. Für alle Wahlen gilt:
Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 20. Juli 2026, 18:00 Uhr,
bei der Gemeindewahlleitung, Kirchplatz 2, 37586 Dassel, einzureichen. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel noch bis zum Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.
Auf die besonderen Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den §§ 21 ff., 45d NKWG und §§ 31ff. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) weise ich hin.
Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG nicht erfüllen und daher nicht in dieser Bekanntmachung aufgeführt sind, die aber als solche an den Kommunalwahlen am 13. September 2026 teilnehmen wollen, müssen dies dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, bis zum 15. Juni 2026 anzeigen.
Dassel, 12. März 2026
Die Gemeindewahlleiterin
(Maren Helmker)
