IV. Für alle Wahlen gilt (Ergänzung):
Abweichend von den Regelungen über die Wahl des Stadtrates und der Ortsräte sind die Wahlvorschläge für die Direktwahl einer Bürgermeisterin/ eines Bürgermeisters bis spätestens
Montag, den 6. Juli 2026, 18:00 Uhr,
bei der Gemeindewahlleitung, Kirchplatz 2, 37586 Dassel, einzureichen.
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der ursprünglichen Wahlbekanntmachung unverändert. Das bedeutet, dass die Wahlvorschläge für die Ortsrats- und Stadtratswahl weiterhin bis spätestens Montag, den 20. Juli 2026, 18:00 Uhr abzugeben sind.
Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel noch bis zum Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.
Auf die besonderen Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den §§ 21 ff., 45d NKWG und §§ 31ff. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) weise ich hin.
Dassel, 12. Mai 2026
Die Gemeindewahlleiterin
(Maren Helmker)
