Freiwillige Feuerwehr der Stadt Dassel
"(1) 1Den Gemeinden obliegen der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. 2Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. " (§ 2 Abs. 1 Satz 1-2 NBrandSchG)
"(2) 1Eine Gemeinde hat mit ihrer Feuerwehr auf Ersuchen einer anderen Gemeinde oder auf Anforderung ihrer Aufsichtsbehörde Nachbarschaftshilfe zu leisten, soweit der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet dadurch nicht gefährdet werden."(§ 2 Abs. 2 Satz 1 NBrandSchG)
Zur Erfüllung der u.a. im Niedersächsischen Brandschutzgesetz festgelegten Aufgaben, hat die Stadt Dassel die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Dassel.
Das bedeutet "abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung"für mindestens:
- mindestens 9.698 Menschen,
- deren Sachwerte,
- die öffentliche Infrastruktur,
- sowie Gewerbeflächen und Gebäude
in 17 Ortsteilen auf einer Fläche von 113 Quadratkilometern
Zusätzlich ist die erwähnte Nachbarschaftshilfe zu leisten.
Mitgliederstruktur
Besonders Einsätze wie z.B. Hochwasser, Großbrände und Vegetationsbrände verdeutlichen,
dass eine Vielzahl an Freiwilligen aus der Bevölkerung erforderlich ist, um die Aufgaben der Feuerwehr im Stadtgebiet Dassel angemessen zu erfüllen.
"1Die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr steht allen Menschen offen. 2Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. 3Ihnen dürfen aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen." (§ 12 Abs. 1 Satz 1-3 NBrandSchG)
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gehören verschiedenen Abteilungen an:
Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- für den Einsatzdienst persönlich und gesundheitlich geeignet ist,
- in einer Ortschaft der Stadt Dassel wohnt oder für Einsätze regelmäßig zur Verfügung steht (Bspw. Arbeitsort),
kann als Vollmitglied der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr angehören. (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 1 NBrandSchG)
Die Ausbildung zur Qualifikation für Einsätze, erfolgt in Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen durch die modulare Grundlagenausbildung. (Details dazu unter dem Link unten)
Diese besteht aus der Online Plattform auf Stud-ip-Basis, sowie Ausbildungseinheiten (Theorie und Praxis) auf Orts-, Stadt-, Abschnitts- und Kreisebene.
Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Neben den aktiven Mitgliedern (Vollmitglied der Einsatzabteilung) gibt es in den Ortsfeuerwehren Altersabteilungen und fördernde Mitglieder. Zudem gibt es Jugendfeuerwehren und in der Kinderfeuerwehr werden die "Kleinen" spielerisch an die Feuerwehr herangeführt.
Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr
- 1Nehmen Angehörige der Einsatzabteilung an Einsätzen oder Alarmübungen der Feuerwehr teil, so sind sie während der Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für den zur Wiederherstellung ihrer Arbeits- oder Dienstfähigkeit notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. (§ 12 Abs. 3 Satz 1 NBrandSchG)
- 2Für Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeits- oder Dienstzeit sind sie freizustellen, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers oder Dienstherrn entgegenstehen. (§ 12 Abs. 3 Satz 2 NBrandSchG)
- 6Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen und Alarmübungen, bei Einsätzen auch für einen daran anschließenden für die Erholung notwendigen Zeitraum, sind Schülerinnen und Schüler vom Unterricht und von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen und Studierende von Lehrveranstaltungen, bei denen Anwesenheitspflicht besteht, befreit. (§ 12 Abs. 3 Satz 6 NBrandSchG)
Im vierten Teil des niedersächsischen Brandschutzgesetzes §§28-35 sind Entgeltfortzahlung, Schadenersatz und Entschädigung geregelt.
Ortsfeuerwehren
Die Freiwillige Feuerwehr Stadt Dassel besteht aus 14 Ortsfeuerwehren. Davon sind 2 Ortsfeuerwehren Stützpunktfeuerwehren und 12 Ortsfeuerwehren sind Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung.
Diese 14 Ortsfeuerwehren sind zu 6 kommunalen Löschzügen zusammengefasst. Jede Ortsfeuerwehr ist in einem eigenen Feuerwehrgerätehaus (FGH) untergebracht - mit ausreichenden Fahrzeugstellplätzen sowie Mehrzweck- und Unterrichtsräumen. Im FGH Dassel befindet sich die zentrale Atemschutzpflegestelle und die zentrale Fahrzeug- und Gerätewerkstatt für das gesamte Stadtgebiet.
- Ortsfeuerwehren als Stützpunktfeuerwehr:
- Dassel
- Markoldendorf
- Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung:
- Amelsen
- Deitersen
- Eilensen-Krimmensen
- Ellensen
- Hilwartshausen
- Hoppensen
- Hunnesrück
- Lauenberg
- Lüthorst
- Portenhagen
- Sievershausen
- Wellersen
Die Ortsfeuerwehr Eilensen-Krimmensen ist aus der Fusion der Ortsfeuerwehren Eilensen mit der Ortsfeuerwehr Krimmensen hervorgegangen.
Die Ortsfeuerwehr Mackensen wurde aufgelöst, wobei deren Mitglieder als Löschgruppe 3 der Ortsfeuerwehr Dassel geführt werden.
Löschzüge
Die 14 Ortsfeuerwehren sind zu folgenden 6 Löschzügen zusammengefasst:
Löschzug 1: Markoldendorf
Löschzug 2: Dassel
Löschzug 3: Hoppensen, Lauenberg, Wellersen
Löschzug 4: Amelsen, Hunnesrück, Lüthorst, Portenhagen
Löschzug 5: Deitersen, Eilensen-Krimmensen, Ellensen
Löschzug 6: Hilwartshausen, Sievershausen
Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dassel
"Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt wird von der Stadtbrandmeisterin oder dem Stadtbrandmeister
geleitet (§13 Abs. 1 NBrandSchG). Sie sind im Dienst Vorgesetzte der Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr [...]" (§2 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Dassel)
Stadtbrandmeister
Stadtbrandmeister Maik Pfeiffer
Kontakt: stadtbrandmeister@stadt-dassel.de
Stellvertretender Stadtbrandmeister Tobias Oppen
Der Stadtbrandmeister wird vom Stadtkommando unterstützt.
Stadtkommando
Mitglieder des Stadtkommandos sind folgende Funktionsträger:
- Stadtbrandmeister und dessen Stellvertreter
- Ortsbrandmeister der oben genannten Ortsfeuerwehren
- Ehrenstadtbrandmeister
- Stadtsicherheitsbeauftragter
- Stadtatemschutzgerätewart und dessen Stellvertreter
- Schriftführerin
- Stadtjugendfeuerwehrwart und dessen Stellvertreter
- Stadtbrandschutzerzieher
Leitung der Ortsfeuerwehren
"Die Ortsfeuerwehr (§13 Abs. 1 NBrandSchG) wird von der Ortsbrandmeisterin oder dem
Ortsbrandmeister geleitet. Sie sind im Dienst Vorgesetzte der Mitglieder der Ortsfeuerwehr."(§3 Satz 1 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Dassel)
Liste der Ortsbrandmeister und Stellvertreter.
"Das Ortskommando unterstützt die Ortsbrandmeisterin oder den Ortsbrandmeister." (§6 Abs. 1 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Dassel)
Die Führung taktischer Feuerwehreinheiten (z.B. Zug, Gruppe, Staffel und Trupp) erfolgt durch entsprechende Führungskräfte der Feuerwehr, welches aktive Mitglieder der jeweiligen Ortsfeuerwehr sind.
Kinder und Jugendfeuerwehren
Stadtjugendfuerwehrwart ist Niklas Schewe-Schweiß
- Jugendfeuerwehren
- Dassel
- Lauenberg
- Lüthorst
- Markoldendorf
- Sievershausen
Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens für Jugendfeuerwehrmitglieder ist die Jugendflamme.
Informationen zur Jugendflamme finden Sie auf folgender Website der deutschen Jugendfeuerwehr: jugendfeuerwehr.de/schwerpunkte/wettbewerbe/jugendflamme
Eine Übersicht der Ansprechpartner der Warte und deren Stellvertreter in der Jugendfeuerwehr befindet sich hier: Jugendfeuerwehr
Leiterin der Kinderfeuerwehr ist Eva Ohnes
- Kinderfeuerwehr:
- Ellensen (für das gesamte Stadtgebiet)
Webcode zu dieser Seite: stadt-dassel.de/ffw
| Herr Maik Pfeiffer | |
| StadtbrandmeisterRathaus Kirchplatz 2 37586 Dassel E-Mail: stadtbrandmeister@stadt-dassel.de Aufgaben: | |
| Tobias Oppen | |
| Stellvertretender Stadtbrandmeister Aufgaben: | |
